Transparenz und Kontrolle

Ombudsperson

Bei KOLPING INTERNATIONAL Cooperation e.V. ist eine unabhängige Ombudsperson für alle externen und internen Beschwerdeangelegenheiten zuständig und kann jederzeit vertraulich kontaktiert werden.

 

Durch die Ombudsperson wird allen an der Arbeit von KOLPING INTERNATIONAL Cooperation e.V. Beteiligten und Interessierten die Möglichkeit gegeben, sich in geschützter Form an eine Person zu wenden und Versäumnisse oder Verstöße der Arbeit von KOLPING INTERNATIONAL Cooperation e.V. und seiner Verantwortlichen anzuzeigen.

Die derzeitige Ombudsperson von KOLPING INTERNATIONAL Cooperation e.V. ist Dr. Martin Bröckelmann-Simon. Er ist per Mail zu erreichen unter ombudsperson@kolping.net. Zu dieser Adresse hat nur die Ombudsperson Zugriff, sodass auch ohne Wissen von Vorstand oder Mitarbeitenden von KOLPING INTERNATIONAL Cooperation e.V. Beschwerdefälle an die Ombudsperson übermittelt werden können.

Die Ombudsperson wird auf jeweils drei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. In einer Geschäftsordnung (unten zum Download) ist ihre Arbeitsweise festgelegt. Darin wird ihre Aufgabe wie folgt beschrieben:

„Die Ombudsperson ist AnsprechpartnerIn in internen und externen Beschwerdeangelegenheiten. Der Ombudsperson können Vorkommnisse angezeigt werden, die den Verdacht strafrechtlicher oder dienstrechtlicher Verstöße von Mitgliedern und Mitarbeitenden des KOLPING INTERNATIONAL Cooperation e.V. sowie von deren Spendern, Vertragspartnern oder anderen Stakeholdern begründen. Insbesondere geht sie Hinweisen und Beschwerden nach, die den Verdacht der Korruption, von Eigentums- oder Vermögensdelikten nahelegen.

Bzgl. sämtlicher Fälle mit Bezug zu sexuellem Missbrauch von Minderjährigen und Schutzbefohlenen leitet die Ombudsperson entsprechende Hinweise an die/den Beauftragte(n) für Safe-guarding von KOLPING INTERNATIONAL Cooperation e.V. weiter.

Im Geiste der Leitlinien des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) ist die zentrale Aufgabe der Ombudsperson, Hinweise und Beschwerden entgegen zu nehmen, ohne dass die Beschwerdeführenden dadurch Nachteile erfahren.“