Geldauflagen und Bußgelder können für einen guten Zweck eingesetzt werden und dazu beitragen, Not zu lindern und benachteiligten Menschen zu einem menschenwürdigen Leben zu verhelfen. Unsere Projekte in mehr als 40 Ländern des Südens bieten vielfältige Möglichkeiten und folgen dem Prinzip der „Hilfe zur Selbsthilfe“. Jeder Mensch soll die Chance bekommen, aus eigener Kraft ein gutes und unabhängiges Leben in seiner Heimat zu führen. Als Richter oder Staatsanwalt können Sie entscheiden, ob ein konkretes Projekt unterstützt oder unsere satzungsmäße Arbeit gefördert werden soll. Ihre Zuweisung ist bei uns in guten Händen.
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Stefanie Korndörfer
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