Gutes tun mit Geldauflagen

Bußgelder für einen guten Zweck

Geldauflagen und Bußgelder können für einen guten Zweck eingesetzt werden und dazu beitragen, Not zu lindern und benachteiligten Menschen zu einem menschenwürdigen Leben zu verhelfen. Unsere Projekte in mehr als 40 Ländern des Südens bieten vielfältige Möglichkeiten und folgen dem Prinzip der „Hilfe zur Selbsthilfe“. Jeder Mensch soll die Chance bekommen, aus eigener Kraft ein gutes und unabhängiges Leben in seiner Heimat zu führen. Als Richter oder Staatsanwalt können Sie entscheiden, ob ein konkretes Projekt unterstützt oder unsere satzungsmäße Arbeit gefördert werden soll. Ihre Zuweisung ist bei uns in guten Händen.

Ursula Mund
0221 77880 – 387
dd

Kontakt

Ursula Mund
Spendenabteilung
0221 77880 – 37
ursulamund@kolping.net

Das können Sie tun

Informationen für Richter und Staatsanwälte

Wir sind in allen Listen der Oberlandesgerichte als gemeinnütziger Verein eingetragen und damit berechtigt, Bußgelder und Geldauflagen zu erhalten.

Wir bieten eine Vielzahl unterschiedlicher Projekte, z. B. die Unterstützung junger Menschen durch Berufsbildungsmaßnahmen, Projekte der ländlichen Entwicklung, um die Ernährungssituation von Kleinbauern zu verbessern oder Kleinkreditprogramme, welche dazu beitragen, Arbeitsplätze und Einkommen zu schaffen.

Wir garantieren absolute Diskretion und behandeln Bußgelder und Geldauflagen mit größter Sorgfalt.

Es werden keine Spendenbescheinigungen ausgestellt, da Bußgelder und Geldauflagen keine Spenden sind.

Wir informieren das entsprechende Gericht fristgerecht über den Eingang der Zahlungen, aber auch, wenn Zahlungen nicht pünktlich erfolgen.

Wir stellen Adressaufkleber und speziell für Bußgelder bestimmte Überweisungsträger zur Verfügung.

Einmal jährlich informieren wir alle Oberlandesgerichte über den Erhalt von Bußgeldern und Geldauflagen im zu Ende gegangenen Jahr.

Informationen für Zahlungspflichtige

Platzhalter

Das Ihnen auferlegte Bußgeld bewirkt Gutes und kommt Menschen zugute, die unsere Solidarität brauchen. Mit unseren Projekten ermöglichen wir Jahr für Jahr hunderttausenden Menschen den Weg aus Armut. Dazu können Sie einen wichtigen Beitrag leisten.

Überweisen Sie Ihr Bußgeld mit Angabe des Aktenzeichens auf folgendes Konto:

  • Darlehenskasse im Bistum Münster:
  • IBAN: DE74  4006 0265 0001 3135 00, BIC: GENODEM1DKM

Die Angabe des Aktenzeichens ist wichtig, damit wir den Zahlungseingang korrekt zuordnen können.

Wir dürfen keine Spendenbescheinigung ausstellen. Deshalb können Sie Ihre Zahlung auch nicht steuerlich geltend machen.

Falls Sie Ratenzahlungen oder ein Aufschub der Zahlung verhandeln möchten, müssen Sie dies mit dem entsprechenden Gericht tun.

Wir sind verpflichtet, dem Gericht jede Zahlung mitzuteilen, ebenso aber auch Zahlungen, die nicht fristgerecht erfolgen oder gar ausbleiben.

Unterstützen Sie unsere Arbeit durch ein Bußgeld oder eine Geldauflage und geben Sie gemeinsam mit uns notleidenden Menschen die Chance auf Teilhabe und ein Leben in Würde.

So arbeiten wir

 

Für diese Schwerpunkte setzen wir uns in Afrika, Asien, Mittel- und Osteuropa sowie in Lateinamerika ein:

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Berufliche Bildung

Bildung ist die beste Investition in die Talente und Fähigkeiten junger Menschen. Mit einer beruflichen Qualifikation öffnen sich viele Wege in ein gutes und eigenständiges Leben.
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Kleinkredit-Programm

Wir fördern unternehmerisches Potenzial! Mit einem Kleinkredit können sich Menschen in den Armutsregionen der Welt ihr eigenes kleines Unternehmen aufbauen.
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Ländliche Entwicklung

Der Klimawandel bedroht zunehmend die Existenz der ländlichen Bevölkerung in Afrika. Mit dem Bau von Zisternen hilft Kolping den Familien, während der Regenzeit das Wasser zu speichern und die Monate der Dürre zu überstehen
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