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EU-Lieferkettengesetz

Petitionsübergabe: 90.000 Menschen fordern starkes EU-Lieferkettengesetz 
Die Europäische Union will Unternehmen zum Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in ihren Wertschöpfungsketten verpflichten. Offen ist jedoch, wie wirksam das sogenannte EU-Lieferkettengesetz ausfällt. Der zuständige EU-Ministerrat hat sich am 8.12.2022 in Brüssel auf eine Position geeinigt, die zwar über das deutsche Lieferkettengesetz hinausgeht, aber dennoch zahlreiche Schlupflöcher enthält. Mehrere EU-Regierungen, darunter Deutschland, versuchen weiterhin, das Vorhaben abzuschwächen. Dagegen protestierten in Berlin AktivistInnen der „Initiative Lieferkettengesetz“ und überreichten eine an Bundeskanzler Olaf Scholz gerichtete Petition mit 90.248 Unterschriften. Generalsekretär Dr. Markus Demele von KOLPING INTERNATIONAL war bei der Übergabe dabei.

Gefordert wird ein wirksames EU-Lieferkettengesetz, das
· ausnahmslos die gesamte Liefer- und Wertschöpfungskette von Unternehmen erfasst;
· Geschädigten die Möglichkeit bietet, erfolgreich vor Gerichten in Europa Schadensersatz gegenüber beteiligten Unternehmen einzuklagen;
· Unternehmen verpflichtet, auch Umwelt und Klima zu schützen;
· eine umfassende Beteiligung der Betroffenen bei der Umsetzung des Gesetzes sicherstellt.

Die Bundesregierung hat Anfang Dezember auf der Sitzung des zuständigen EU-Ministerrats „Wettbewerbsfähigkeit“ in Brüssel für den gemeinsamen Entwurf gestimmt. Dieser sieht unter anderem vor, dass europäische Unternehmen auch zivilrechtlich für Schäden haften sollen, die sie durch Missachtung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in ihrer Lieferkette verursacht haben. Die volle Sorgfaltspflicht ist nicht auf das erste Glied der Lieferkette begrenzt. Neben Menschenrechten sollen Unternehmen auch Umweltstandards achten und Klimapläne erstellen. Damit würde das EU-Lieferkettengesetz deutlich über das deutsche Lieferkettengesetz hinausgehen, das am 1. Januar 2023 in Kraft tritt.