KOLPING INTERNATIONAL

Organe und Gremien

Als katholischer Laienverband ist KOLPING weltweit demokratisch und subsidiär verfasst. Von der Ebene der Kolpingsfamilien bis zur Besetzung der Organe und Ämter der internationalen Ebene werden Beschlüsse durch Delegierte und Mandatsträger gefasst.

Die Generalversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ von KOLPING INTERNATIONAL. Alle wichtigen, den Verband betreffenden Angelegenheiten sind in der Generalversammlung zu behandeln.
Die Generalversammlung findet alle sechs Jahre statt. Sie setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Generalrates und aus Delegierten der Nationalverbände. Kolpingsfamilien ohne Nationalverband entsenden je einen Delegierten pro Land.
Generalversammlung

Der Generalrat ist das zwischen den Generalversammlungen tagende Beschluss-, Kontroll-, Kooperations- und Koordinationsorgan von KOLPING INTERNATIONAL. Er tritt alle zwei Jahre zu einer Sitzung zusammen und berät und entscheidet in allen Fragen, die nicht der Generalversammlung vorbehalten sind.
Generalrat

Der Generalvorstand ist das Leitungsorgan des Verbandes. Er führt die Beschlüsse der Generalversammlung und des Generalrates durch.
Generalvorstand

Der vom Generalrat gewählte Internationale Finanzausschuss ist zugleich der Aufsichtsrat von KOLPING INTERNATIONAL Cooperation e.V. Er überwacht unter anderem die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und kontrolliert den Etat.
Aufsichtsrat

Bei KOLPING INTERNATIONAL Cooperation e.V. ist eine unabhängige Ombudsperson für alle externen und internen Beschwerdeangelegenheiten verfügbar.
Ombudsperson