Die Generalversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ von KOLPING INTERNATIONAL. Alle wichtigen, den Verband betreffenden Angelegenheiten sind in der Generalversammlung zu behandeln.
Die Generalversammlung findet alle sechs Jahre statt. Sie setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Generalrates und aus Delegierten der Nationalverbände. Kolpingsfamilien ohne Nationalverband entsenden je einen Delegierten pro Land.
Die Generalversammlung befasst sich unter anderem mit der
– Beschlussfassung über das Programm und das Generalstatut,
– Entgegennahme des Berichts des Generalvorstandes,
– Entgegennahme des Berichts des Generalrates,
– Entgegennahme des Berichts über die wirtschaftliche Entwicklung von KOLPING INTERNATIONAL sowie seiner Rechtsträger und Einrichtungen,
– Entgegennahme des Berichts des Internationalen Finanzausschusses,
– Entlastung des Generalvorstandes und des Generalrates,
– Beratung und Beschlussfassung über die gestellten Anträge.