Transparenz und Kontrolle

Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat von KOLPING INTERNATIONAL Cooperation e.V. wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Bei der Wahl sollen laut Satzung Personen berücksichtigt werden, die ökonomischen, entwicklungspolitischen und verbandspolitischen Sachverstand haben.

Zu den Aufgaben des Aufsichtsrats gehören

  • die Entgegennahme von Berichten der Ombudsperson,
  • die Überwachung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,
  • die Kontrolle des Etats,
  • die Überprüfung der treuhänderischen Verwendung von Spenden und
  • der Vorschlag der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an die Mitgliederversammlung.

Der Aufsichtsrat erhält alle Protokolle des Vorstands und der Mitgliederversammlung sowie alle weiteren gewünschten Informationen. Er berichtet den beiden Gremien über seine Arbeit und regt ggf. Veränderungen an.

Alle Mitglieder des Aufsichtsrates üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich und unentgeltlich aus.

Auf der Mitgliederversammlung am 12. Oktober 2019 wurden nachstehende Personen in den Aufsichtsrat gewählt:

  • Ágnes Kaiserné Jósvai (KOLPING Ungarn)
  • Peter Jung (Geschäftsführer KOLPING Schweiz)
  • Ted Wilke (KOLPING USA)
  • Thorsten Schulz (KOLPING Deutschland)
  • Markus Lange (KOLPING Deutschland)
  • Martin Wilde

Die Mitglieder des Aufsichtsrates bilden zudem den Internationalen Finanzausschuss von KOLPING INTERNATIONAL nach § 56 des Generalstatuts. Er berichtet an den Generalrat und die Generalversammlung über die Verwaltung und Finanzen aller Rechtsträger von KOLPING INTERNATIONAL. Vorsitzender des Finanzausschusses ist Thorsten Schulz, sein Stellvertretender ist Markus Lange.