Auf ihrer diesjährigen November-Sitzung wählte die Mitgliederversammlung von KOLPING INTERNATIONAL Cooperation e.V. den ehemaligen Misereor-Vorstand Dr. Martin Bröckelmann-Simon zur neuen Ombudsperson.
Bröckelmann-Simon bringt für das Amt als externe unparteiische Schiedsperson jahrzehntelange Erfahrungen in der Entwicklungszusammenarbeit mit. Bis zum Eintritt in den Ruhestand im September 2021 war der 65-Jährige 22 Jahre als Geschäftsführer für den Bereich Internationale Zusammenarbeit sowie als Vorstand für das Bischöfliche Hilfswerk MISEREOR tätig. Darüber hinaus war er Mitglied und Berater in zahlreichen weiteren Organisationen der internationalen wie kirchlichen Zusammenarbeit. Msgr. Christoph Huber, Generalpräses des weltweiten katholischen Sozialverbandes und Vorsitzender seiner Entwicklungsorganisation KOLPING INTERNATIONAL Cooperation e.V., begrüßte die Wahl: „Wir freuen uns außerordentlich, mit Herrn Dr. Bröckelmann-Simon einen der profiliertesten Kenner der kirchlichen Entwicklungszusammenarbeit und der aktuellen Entwicklungspolitik als Ombudsperson an Bord zu haben. Dort, wo es zu Konflikten oder Problemen in der Projektarbeit kommt, wird er die richtige Ansprechperson sein, um mit Augenmaß und interkultureller Kompetenz Probleme zu analysieren und Lösungen aufzuzeigen.“
Bröckelmann-Simon übernimmt das Ehrenamt im März 2023 von der bisherigen Ombudsperson, der Rechtsanwältin Ruth Schmidt, die nach 10 Jahren im Amt nicht mehr kandidierte. Ihr dankte Dr. Markus Demele, stellvertretender Vorsitzender von KOLPING INTERNATIONAL Cooperation e.V., für den langjährigen Einsatz: „Als 2012 das Amt der Ombudsperson eingeführt wurde, war Frau Ruth Schmidt sofort bereit, diese wichtige Aufgabe zu übernehmen. Glücklicherweise musste sie seitdem nur selten tätig werden. Wir danken ihr herzlich für ihren hervorragenden Einsatz über solch lange Zeit.“
Die Ombudsperson von KOLPING INTERNATIONAL Cooperation e.V. ist Ansprechpartner für interne und externe Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Projektpartnern sowie anderen Personen oder Institutionen. Sie geht begründeten Hinweisen und Beschwerden nach und versucht gemäß der Satzung des Vereins, Klärungen herbeizuführen oder – wo nötig – juristische Schritte in die Wege zu leiten. Das Ehrenamt wird auf drei Jahre gewählt. Kontaktmöglichkeiten siehe www.kolping.net/ueber-uns/ombudsperson