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Lieferkettengesetz

Statement von Kolpingwerk Deutschland und KOLPING INTERNATIONAL zum Lieferkettengesetz

Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag das sogenannte Lieferkettengesetz beschlossen – endlich. Der Bundessekretär des Kolpingwerkes Deutschland, Ulrich Vollmer, lobte die Verabschiedung als Schritt für Menschenrechte und Umweltschutz in den Lieferketten. Erstmalig nehme ein Gesetz Unternehmen mit internationalen Produktionswegen hierzu in die Pflicht. Die Erfahrung habe gezeigt: Freiwilligkeit funktioniert nicht. Der Generalsekretär von KOLPING INTERNATIONAL, Dr. Markus Demele, sieht das beschlossene Lieferkettengesetz als einen Etappenerfolg, es weise aber noch zu viele Schwachstellen auf.

Dass das Gesetz kurz vor Ende der Legislaturperiode doch noch verabschiedet wurde, ist vor allem ein großer Erfolg der vielen zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich seit 2019 in der „Initiative Lieferkettengesetz“ dafür eingesetzt haben. Ulrich Vollmer dankt allen Kolpingmitgliedern, die sich mit ihrem Engagement für die Verabschiedung des Gesetzes eingesetzt haben. „Mit den Aktionen in den letzten Monaten haben wir dazu beigetragen, dass das Gesetz an manchen Stellen noch stärker wurde: Es wird nun auch für die Niederlassungen großer ausländischer Unternehmen in Deutschland gelten.“

Dennoch sehen Bundessekretär Vollmer und Generalsekretär Demele Nachbesserungsbedarf – zum Beispiel bei der zivilrechtlichen Haftung und dem gesetzlichen Schutz von Klima und Biodiversität. Sie betonen: „Deshalb sind wir noch nicht am Ziel, sondern erst am Start. Die Zivilgesellschaft muss auch weiterhin für ein noch wirksameres Lieferkettengesetz streiten!“

Das Kolpingwerk Deutschland und KOLPING International haben sich dem zivilgesellschaftlichen Bündnis „Initiative Lieferkettengesetz“ angeschlossen.